Fragen & Antworten

  1. Enspricht die Ausstattung eines EU-Fahrzeugs der eines deutschen Neuwagens ??
  2. Gibt es eine Garantie bei EU-Neuwagen?
  3. Kann man ein Fahrzeug in Zahlung geben?
  4. Gibt es einen Kaufvertrag oder Vermittlervertrag?

  1. Enspricht die Ausstattung eines EU-Fahrzeugs der eines deutschen Neuwagens ??

    Qualität , Verarbeitung und Technik ist absolut identisch zu einem deutschen Neuwagen. Die Ausstattungsumfänge in den jeweiligen Varianten können aber zum deutschen Modell abweichen. Meistens sind die Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland besser ausgestattet, als die deutschen Modelle.


  2. Gibt es eine Garantie bei EU-Neuwagen?

    Sie haben als Besitzer eines EU-Fahrzeuges selbstverständlich die gleichen Garantie- und Serviceansprüche wie bei einem deutschen Modell. Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen können Sie zu jeder Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke Kontakt aufnehmen.


  3. Kann man ein Fahrzeug in Zahlung geben?

    Sie können Ihr Altfahrzeug auch jederzeit bei uns in Zahlung geben. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Über unser Inzahlungnahme-Formular können Sie uns auch gerne vorab die Daten Ihres jetzigen Fahrzeugs senden.


  4. Gibt es einen Kaufvertrag oder Vermittlervertrag?

    Bei uns erhalten Sie beim Kauf eines EU-Neuwagen einen Kaufvertrag nach deutschem Recht. Sie schließen somit keinen Vermittlungsvertrag ab bei dem Sie Ihre Ansprüche im Ausland geltend machen müssen, sondern haben ausschließlich uns als Vertragspartner.